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Pressemitteilungen
Nachfolgend finden Sie aktuelle Pressemitteilungen mit dem Link zu der entsprechenden Seite:
Bremer Patienten-Beratung vor dem Aus?
Der Bremer Verein Gesundheitsladen Bremen e.V. existiert seit den 1980er-Jahren und bietet seit 1993 mit seinem Selbsthilfe-Projekt „PatientInnenstelle“ unabhängige ganzheitliche Patienten- und Gesundheitsberatung. Beispiele dazu sind Beratung und Informationen über Patientenrechte und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Bislang gab es zur Finanzierung unter anderem Fördermittel aus dem Bremer „Selbsthilfe-Fördertopf“. Inzwischen ist der unabhängige und gemeinnützige Verein offenbar politisch nicht mehr gewünscht und steht vor dem finanziellen Aus. Aktuell fehlt das Geld für bestehende finanzielle Verpflichtungen – Grund dafür ist der jetzige Ablehnungsbescheid der prüfenden Behörde.
Finanzielle Vorleistungen der ehrenamtlichen Selbsthilfe - mit vollem Risiko
Die finanzielle Selbsthilfe-Förderung ist im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung gesetzlich vorgesehen. Selbsthilfeorganisationen müssen bei Antragstellung für das Folgejahr in 100%ige Vorleistung gehen. Dazu müssen sie Mieten, Energie- und Bürokosten zum Unterhalt einer Beratungsstelle vorweg finanzieren. Dabei bestand und besteht das Risiko, dass die Förder-Gelder nicht zeitnah und tatsächlich auch in vollem Umfang erstattet werden. In den vielen Jahren zuvor hatte es bis 2022 dabei allerdings nie Probleme gegeben.*)
Fristlose Kündigung jahrzehntelanger Praxis
„Das Gesundheitsamt als zuständige Stelle informierte uns mit Bescheid vom 15.03.2024 darüber, dass unser Antrag auf Selbsthilfeförderung der Sachkosten für 2024 in Höhe von € 4.990.- vollständig abgelehnt wird. Als Begründung dafür heißt es, unsere vorliegenden Angaben seien nicht ausreichend. Dabei haben wir im Vorfeld - mehr als noch als für das Förderjahr 2023 - geplante Ausgaben detailliert benannt. Das jetzige Vorgehen entspricht einer fristlosen Kündigung jahrzehntelanger Praxis.
Nun ist völlig unklar, ob und in welchem Umfang wir und die vielen anderen Bremer Selbsthilfegruppen und – Organisationen davon betroffen sind oder noch betroffen sein werden. Dabei sollte die Wertschätzung und Anerkennung der vielen ehrenamtlich geleisteten Stunden Beratungsleistung doch eigentlich selbstverständlich sein,“ meint die Geschäftsführerin und Vereinsvorsitzende Edeltraud Paul-Bauer. „Zudem steigen die Beratungsanfragen von ratsuchenden Patienten bei uns seit langem.“
Was steckt dahinter?
Jedes Jahr müssen Selbsthilfe-Organisationen entsprechende Anträge auf Förderung bei der kommunalen Selbsthilfe und Gesundheitsförderung stellen. Anschließend erfolgt eine Abrechnung der im entsprechenden Zeitraum erbrachten ehrenamtlichen Tätigkeit. Paul-Bauer: „In Abstimmung mit den damaligen Mitarbeiterinnen des Bremer Gesundheitsamtes wurden lange Jahre zuvor Förder-Gelder beantragt, bewilligt und, nach vorgelegter Abrechnung, die ordnungsgemäße Verwendung auch immer bestätigt. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum Bremer Patienten eine kostenlose, unabhängige Beratungsstelle offenbar genommen werden soll.“
Künftig fehlt ehrenamtliche gesundheitliche Beratungskompetenz
Die finanzielle Ausstattung aller Bremer Selbsthilfegruppen und -organisationen - und damit deren Fortbestehen - scheint unsicher. Dabei ist zudem die Patientenbeteiligung ein wichtiger Baustein in der gesundheitsbezogenen Beratungslandschaft.
Der Gesundheitsladen Bremen e.V. fordert das Gesundheitsressort auf, ihr neuerliches und restriktives Abrechnungs-Prüfverfahren zu überdenken und allen Bremer Selbsthilfe-Akteuren die notwendigen finanzielle Unterstützung wie bisher zu gewähren und ihre wertvollen, ehrenamtlichen Leistungen damit anzuerkennen.
Ein Bremer Bürger hat unabhängig von uns bereits eine Petition wegen Ablehnung der Förderung eingereicht.
BITTE unterstützen Sie uns durch eine Spende und auch durch Mitzeichnung dieser Petition, damit wir die ehrenamtliche Beratung fortsetzen zu können.
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*) Die Vorgeschichte:
Im Rahmen einer vertieften Prüfung in 2022 für das Jahr 2020 erklärte das SfGFV unsere Ausgaben zu fast 50 % als nicht zuwendungsfähig und damit als rückzahlungspflichtig. Da Auswirkungen auf zukünftige Antragstellungen zu befürchten waren und eine Einigung nicht möglich war, sahen wir uns gezwungen, im März 2023 den Klageweg zu beschreiten – das Verfahren ist weiterhin anhängig.
In der Folge wurde unser Antrag auf Förderung von Selbsthilfe für 2023 über € 4.990.- für Sachkosten um ca. 30 % auf € 3.765.- reduziert. Im Widerspruch zur vorgenommenen vertieften Prüfung für 2020 wurden aber bisher nicht zuwendungsfähige Ausgaben teilweise anerkannt.
Auf unseren Teilwiderspruch folgte ein Fragenkatalog, den wir im August 2023 ausführlich beantworteten. Ein Ergebnis der Prüfung in Form eines Widerspruchsbescheides gab es trotz Nachfragen zum Stand des Verfahrens nicht, so dass wir im Dezember eine Frist zur Widerspruchsbescheiderteilung gesetzt haben.
Die Widerspruchsprüfung durch das zuständige Referat 40 hat noch immer zu keinem Ergebnis geführt. Auch unsere an die persönliche Referentin der Gesundheitssenatorin gestellte Bitte um Prüfung zeigte trotz mehrfacher Nachfragen bis heute keinen Erfolg. Es sei denn, man interpretiert die Förderungsablehnung für 2024 als Antwort.
Stand: 28.03.2024
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Weser-Kurier berichtete am 08.04.2024 online, 09.04.2024 print:
https://ezeitung.weser-kurier.de/titles/weserkurier/6372/publications/173804/pages/10
Spenden-Bitte
Um das Überleben der PatientInnenstelle im Gesundheitsladen Bremen e.V. und damit die unabhängige Patientenberatung in Bremen zu unterstützen, bittet der Verein Gesundheitsladen Bremen e.V. (Register-Nr. VR 5312, Amtsgericht Bremen ) um Spenden unter Spendenkonto:
Die Sparkasse Bremen AG
IBAN: DE 34 2905 0101 0001 1805 95
Swift: SBREDE22XXX
Alternativ können Sie auch über das Spenden-Portal von betterplace.org spenden [zum Spenden-Formular >>]
Wenn Sie auch der Meinung sind, dass es weiterhin die unabhängigen Informationen und Beratungen von uns geben soll, dann bitten wir Sie um eine Spende. Jeder kleine und größere Betrag hilft ...
15.02.2023: Änderungsvorschläge der BAGP zum Patientenrechtegesetz (s. auch Video)
07.04.2021 Forderung nach Satzungsänderung für neue Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen
08.03.2021 Reform der Patienten-Fürsprecher dringend erforderlich
BAGP-Infos:
Neu-Auflage 2022! "Patientenrechte - Ärztepflichten"
Die umfassende und aktualisierte Version der Haupt-Broschüre der BAGP zum Thema "Patientenrechte - Ärztepflichten" liegt nun vor. Die 68-seitige A4-Broschüre kann bei uns bestellt (4 Euro Schutzgebühr plus
2 € Versandkosten) oder hier eingesehen werden.
Neu überarbeitet: "Informationen rund um die Versorgung mit Zahnersatz"
Die Broschüre bietet sowohl interessierten PatientInnen, als auch BeraterInnen umfassende Informationen rund um die Versorgung mit Zahnersatz. Sie wurde aktuell überarbeitet und als PDF veröffentlicht (Dezember 2022).
Sie kann hier kostenlos heruntergeladen werden.
Weitere BAGP-Infos:
Die BAGP gibt zu verschiedenen Themen Kurz-Informationen heraus wie z.B. zu IGeL-Leistungen, Einsichtsrecht in Unterlagen, Anwaltssuche etc. Sie können bestellt werden gegen eine Schutzgebühr plus Versandkosten oder stehen zum freien Download im PDF-Format zur Verfügung.
Nr. 1: Gesetzlich versichert - privat bezahlen? Informationen zu Umfang, Zeitpunkt und Art der Aufklärung vor einem Eingriff. 4 Seiten (166 kb) Neuauflage 2022
Nr. 6 Kurzversion der Patientenrechte und Ärztepflichten auf 4 Seiten Neuauflage 2022
– Informationen jetzt in sieben Sprachen verfügbar -
Nr. 6: Patientenrechte kurz gefasst in deutsch, 4 Seiten (92 kb),
Nr. 6a: Patientenrechte kurz gefasst in arabisch, 4 Seiten (381 kb),
Nr. 6b: Patientenrechte kurz gefasst in englisch, 4 Seiten (90 kb),
Nr. 6c: Patientenrechte kurz gefasst in französisch, 4 Seiten (91 kb),
Nr. 6d: Patientenrechte kurz gefasst in polnisch, 4 Seiten (96 kb),
Nr. 6e: Patientenrechte kurz gefasst in russisch, 4 Seiten (103 kb),
Nr. 6f: Patientenrechte kurz gefasst in türkisch, 4 Seiten (93 kb),
Nr. 4: Die ärztliche Aufklärung. Informationen zu Umfang, Zeitpunkt und Art der Aufklärung vor einem Eingriff. 4 Seiten (166 kb) Neuauflage 2022
Nr. 5: Einsichtsrecht in Patientenunterlagen. Informationen zu Grundlagen des Einsichtsrechts inklusive Musterbrief zur Anforderung von Patientenunterlagen sowie Urteilen zum Einsichtrecht. 4 Seiten (173 kb) Neuauflage 2022
Nr. 7: Achtung Zahnersatz! Wissenswertes für gesetzlich Krankenversicherte. Befundorientierte Festzuschussregelung. Informationen zur Neuregelung seit 2005, zum Heil- und Kostenplan, zur Härtefallregelung, den verschiedenen Versorgungsmöglichkeiten und ihren Kosten sowie einige nützliche Tipps, 4 Seiten (2413 kb). Neuauflage 2023
Den aktuellen Flyer der BAGP mit den Beratungsstellen gibt es hier.
Veranstaltungen
Es finden Gruppenberatungen und Info-Veranstaltungen zu Themen wie z.B. Patientenrechten, IGeL-Leistungen, Zahnersatz, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung statt. Aktuelle Termine - s.a. unter Veranstaltung - geben wir auf Nachfrage bekannt.
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Selbstzahlerleistungen in der Arztpraxis weiterhin fragwürdig − Patientinnen und Patienten müssen besser informiert werden
In einer repräsentativen Befragung hat der IGeL-Monitor für seinen IGeL-Report 2023 knapp 6.000 Versicherte im Alter von 20 bis 69 Jahren befragt. Die Bekanntheit von IGeL ist unverändert groß: Fast 80 Prozent der Befragten gaben an, Selbstzahlerleistungen zu kennen. Allerdings weiß nur gut jeder Vierte (28 Prozent), dass es verbindliche Regeln beim Verkauf von IGeL in der ärztlichen Praxis gibt. Dazu gehört, dass Patientinnen und Patienten über den wahrscheinlichen Nutzen und mögliche Risiken oder Schäden durch die Leistung aufzuklären sind. Über den Nutzen wurden 78 Prozent informiert, über mögliche Schäden nur 56 Prozent.
Der Ultraschall zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke wurde laut der Befragung am meisten verkauft. Diese Leistung bewertet der IGeL-Monitor mit „negativ“, denn die Untersuchung hat als Früherkennung keinen Nutzen; sie kann aber definitiv schaden und wird deshalb auch von den gynäkologischen Fachgesellschaften abgelehnt.
Zur Neuordnung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland |UPD
06.05.2024: PM: Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland startet telefonisches Beratungsangebot
20.07.2023: Stellungnahme der Patientenorganisationen zur Wende bei der UPD-Stiftung
27.02.2023: Stellungnahme der BAGP zum Gesetzentwurf über eine UPD-Stiftung
15.02.2023: Änderungsvorschläge der BAGP zum Patientenrechtegesetz
12.12.2022: Positionen der maßgeblichen Patientenverbände zur Digitalisierung im Gesundheitswesen
11.11.2022: Stellungnahme der BAGP zum Referentenentwurf des BMG zur Errichtung einer Stiftung UPD
09.11.2022: Stellungnahme der BAGP zur Anhörung im BT-Ausschuss zum Thema Patientenberatung stärken
24.10.2022: PM: UPD künftig als Stiftung des GKV-Spitzenverbandes?
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27.10.2021: Gemeinsames Schreiben der Patientenorganisationen an Mitglieder des Bundestages zur UPD im Koalitionsvertrag
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23.03.2021: Gemeinsamer Brief der Patientenorganisationen an die Parteivorsitzenden zur UPD-Entwicklung
- 09.02.2021: BAGP zum Übergangsprozess zu einer neuen UPD in einer PatientenStiftung
- 08.02.2021: Gemeinsame Erklärung der Patientenorganisationen zur Neuaufstellung der UPD in privatrechtlicher Stiftung
- 04.02.2021: Verbraucherzentrale Bundesverband: Das Stiftungsmodell im Rahmen der unabhängigen Patientenberatung
- 24.11.2020: Stellungnahme der maßgeblichen Patientenorganisationen: Zur Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung